Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram
Bei einem angeschlossenen landwirtschaftlichen Objekt (Grundstück) wird ein Wasserverbrauch je Person und Jahr von 50 m³ angenommen; dieser fiktiv ermittelte Wasserverbrauch wird zu 100 % verrechnet, jedoch die Differenz zwischen dem abgelesenen Wasserverbrauch (lt. Zähler) und dem fiktiv ermittelten Wasserverbrauch erfährt eine 50 %-ige Förderung (Vorschreibungsverzicht).